Bundesrat billigt Reform des Verbraucherkreditrechts
Erweiterter Schutzbereich bei Kleinkrediten und zinslosen Darlehen
Die verbraucherschützenden Vorschriften des BGB finden künftig auch auf Kleinkredite bis zu einem Betrag von 200 E sowie auf Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten Anwendung. Gleiches gilt für zins- und gebührenfreie Kredite. Damit werden insbesondere sogenannte „Kauf jetzt, bezahl später"-Modelle (Buy Now Pay Later) in den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts einbezogen. Nach Angaben der Bundesregierung soll dies Risiken minimieren und Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer Überschuldung bewahren. Vom Anwendungsbereich ausgenommen bleiben hingegen der Kauf auf Rechnung sowie Zahlungen per Debitkarte.
Digitaler Vertragsabschluss ohne Schriftformerfordernis
Das Gesetz schafft das bisherige Schriftformerfordernis für die Aufnahme eines Kredits ab. Eine eigenhändige Unterschrift ist künftig nicht mehr notwendig. Die Gesetzesbegründung hebt hervor, damit dem digitalen Wandel und den veränderten Gepflogenheiten beim Vertragsabschluss Rechnung zu tragen sowie den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern. Dies wirkt sich insbesondere auf den Abschluss von Kreditverträgen im Online-Bereich aus.
Weitere Änderungen: Informationspflichten, Zinsgrenzen und Kreditwürdigkeitsprüfung
Das Gesetz sieht darüber hinaus eine Erweiterung der vorvertraglichen Informationspflichten vor. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen werden nunmehr gesetzlich kodifiziert. Die Widerrufsfrist bei fehlerhaften Pflichtinformationen wird auf zwölf Monate und 14 Tage begrenzt, was nach der Gesetzesbegründung der Rechtssicherheit dienen soll. Zum Schutz vor Überschuldung werden zudem die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft: Eine Kreditvergabe ist künftig nur noch zulässig, wenn die Rückzahlung des Darlehens wahrscheinlich ist.
Wie es weitergeht
Mit der Billigung durch den Bundesrat in seiner 1.065. Plenarsitzung am 8. Mai 2026 ist der Weg für ein weitreichendes Reformgesetz im Bereich des Verbraucherkreditrechts frei. Es kann nun ausgefertigt und verkündet werden; die meisten Regelungen treten am 20. November 2026 in Kraft.
Bundesrat verweigert Zustimmung zu Steuerberatungsreform und Entlastungsprämie
Überraschend ist die Entlastungsprämie gescheitert, die Arbeitgebern ermöglichen sollte, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Zahlung von bis zu 1.000 EUR zu leisten. Die Prämie war Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung als Reaktion auf finanzielle Belastungen infolge des Irankrieges. Neben der Entlastungsprämie sah das Gesetz eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes vor, u. a. erweiterte Befugnisse für Lohnsteuerhilfevereine sowie neue Regelungen zur Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften vor. Zur Herbeiführung eines Kompromisses kann nun der Vermittlungsausschuss angerufen werden.
Weiterführende Informationen:
Bundesrat stoppt 1.000-Euro-Entlastungsprämie
Bundesrat verweigert Zustimmung: Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Quelle: Bundesrat / BundesratKOMPAKT, Plenarsitzung vom 8. Mai 2026
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