Solide Ratenzahlungsvereinbarung rettet Anwaltszulassung

Kann ein Anwalt seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, vollstrecken die Gläubiger gegen ihn. Er gerät ins Schuldnerverzeichnis - für die Anwaltskammer ein massives Zeichen für seinen Vermögensverfall: Sie entzieht nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO die Zulassung, womit seine berufliche Qualifikation künftig ins Leere läuft. Retten kann er sich - vielleicht - wenn er Ratenzahlung an die Gläubiger vereinbart: realistisch und wasserdicht.

„Der Rechtsanwalt muss also darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse – vom maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids aus betrachtet – zumindest in absehbarer Zeit nachhaltig geordnet sein würden.“

Diesen Nachweis konnte der Rechtsanwalt in dem entschiedenen Fall nicht erbringen.

Gläubiger müssen belastbar mitziehen 

Er hatte zwar behauptet, sich mit dem Hauptgläubiger stillschweigend auf eine Ratenzahlung von 1.500 EUR geeinigt zu haben. Hierzu fehlten jedoch jegliche detaillierte Angaben

  • über den Zweitpunkt der Einigung,
  • den Inhalt des entsprechenden Telefonats
  • und den Ansprechpartner beim Hauptgläubiger.

Außerdem konnte der Anwalt keinen Kontoauszug vorlegen, aus dem sich die Zahlung der Raten schwarz auf weiss hätten beweisen lassen.  Das reichte nicht, um seine Zulassung zu retten.

(BGH, Beschluss vom 29.12.2016, AnwZ (Brfg) 36/1).

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Hintergrund

Warum gehen Kanzleien insolvent oder geraten in Vermögensverfall?

  • Zu sehr auf einzelne Mandanten gesetzt

Besonders insolvenzgefährdet sind Kanzleien, die sich zu stark auf einen oder auf wenige Mandanten konzentriert und sich damit in eine gewisse Abhängigkeit begeben haben. Fällt ein solcher Mandant weg, macht sich das schmerzlich in einem drastischen Umsatzeinbruch bemerkbar, der – wenn überhaupt – dann nur mittel- bis langfristig wieder ausgeglichen werden kann.

  • Zu wenig spezialisiert und profiliert

Es können auch Kanzleien gefährdet sein, die eine unzureichende Schwerpunktbildung aufweisen und sich deshalb in einem aggressiver werdenden Anwaltsmarkt gegenüber ihren Wettbewerbern nicht hinreichend positionieren können. Im ländlichen Bereich erwartet das Publikum zwar nach wie vor eher den Allgemeinanwalt, der in den als mehr alltäglich empfundenen Problemkreisen eine sachgerechte „Rundum-Betreuung“ bieten kann, doch im städtischen Bereich wird Spezialisierung nachgefragt.

  • Hohe Honorar-Außenstände

Ein weiteres k.o.-Kriterium kann in der schlechten Zahlungsmoral einer zunehmenden Anzahl von Mandanten zu sehen sein. Honorarprozesse nehmen nach der Beobachtung von Experten zahlenmäßig zu. Hier hilft nur konsequentes und wirksames Forderungsmanagement und auch die Trennung von bestimmten Mandanten.