Saarländerin kämpft um Gleichberechtigung auf den Bankformularen

Die Zeit des Schweigens ist vorbei: Eine achtzigjährige Saarländerin kämpft gegen die männlich orientierte Sprache in den Formularvordrucken einer Sparkasse und durchschreitet dafür den Weg durch die Instanzen bis zum BGH. Der BGH muss nun entscheiden, ob die deutschen Sparkassen und Banken ihre Formulare auf eine weiblichere Sprache umstellen müssen.

Frauen aus dem Ansprache-Niemandsland befreien

  • In den neunziger Jahren verweigerte sie erfolgreich die Annahme eines Personalausweises, weil sie nicht bereit war, ihre Unterschrift als Ausweisinhaber zu leisten. Sie wollte als Frau in der weiblichen Form – als Inhaberin - unterschreiben können.
  • Lange Jahre kämpfte sie mit Unterschriftensammlungen gegen die ausschließliche Verwendung von Frauennamen für Tiefdruckgebiete in den Wetterberichten. Auch diesen Kampf hat sie bekanntlich gewonnen. 

Klägerin fühlt sich als Frau sprachlich totgeschwiegen

Jetzt kämpft die Klägerin gegen ihre Bezeichnung als Kunde, Einzahler oder Sparer. „Ich will nicht nur mitgemeint sein“, sondern 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts auch korrekt und konkret als Frau auch in Formularvordrucken angesprochen werden.

  • Die Klägerin verweist darauf, dass Frauen in Deutschland erst seit dem Jahr 1958 ein Konto im eigenen Namen eröffnen dürfen.
  • Seit diesem Zeitpunkt sei die Bezeichnung Kontoinhaber überholt und sachlich falsch, habe sich aber dennoch über die Jahre erhalten.
  • Schützenhilfe erhält sie von der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (DJB) Maria Wersig. Die Juristin verweist darauf, dass Sprache auch das Denken bestimmt.
  • Sprache dürfte als Spiegel der gesellschaftlichen Strukturen und als Ausdruck von hergebrachten Hierarchien nicht unterschätzt werden. Durch Sprache würden letztlich eigene Realitäten geschaffen. 

Justizposse oder Kampf gegen Muff von 2000 Jahren?

Die Vorinstanz hatte für den Kampf der Sulzbacherin wenig Verständnis. Das LG Saarbrücken argumentierte,

  • die männliche Form werde in Formularen wie auch in Gesetzbüchern geschlechtsneutral als generisches Maskulinum.
  • Dies entspreche einer seit 2.000 Jahren gewachsenen, stillschweigenden Übereinkunft und sei damit eine anerkannte Regel der Kommunikation.
  • Außerdem diene es der Vereinfachung sowohl von Gesetzestexten als auch von Formularen, wenn lediglich die männliche Form für Kläger, Antragsteller, Kontoinhaber etc. verwendet werde. Die Hinzufügung der weiblichen Form würde die Texte unnötig verkomplizieren und verlängern.

Die überwiegende Mehrheit der Menschen würde sich - so das Landgericht Saarbrücken - an dieser geschlechtsneutralen Verwendung der männlichen Form auch nicht stören.

Was 2.000 Jahren falsch war, sollte nicht falsch bleiben

In der mündlichen Verhandlung konterte die Klägerin, sie fühle sich als Frau durch diese Art der Sprache nicht wahrgenommen. Wenn die männliche Form schon seit 2.000 Jahren als Kollektivform für Personen beiderlei Geschlechts verwendet werde, sei es nun höchste Zeit, diese sprachliche Diskriminierung zu beenden.

Gericht ließ Skepsis durchblicken

Der sechste Zivilsenat am BGH ist mit drei männlichen Richtern und zwei weiblichen Richterinnen besetzt. Der männliche Senatsvorsitzende ließ in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass auch nach seiner Auffassung die geschlechtsneutrale Verwendung der männlichen Form in der Sprache der Gesetze eingebürgert und allgemein akzeptiert sei. Dies veranlasste den Rechtsanwalt der Sparkasse zu der Bemerkung, eine Bank dürfe nicht dazu verpflichtet werden, noch korrekter als das Gesetz selbst zu formulieren.

Sparkasse verweist auf unverhältnismäßigen Umstellungsaufwand

Die Sparkasse verwies im übrigen darauf, dass sie ca. 800 unterschiedliche Formularvordrucke im Umlauf habe. Wenn diese bei allen Banken geändert werden müssten, sei dies mit einem erheblichen Organisations- und Kostenaufwand verbunden. Auch andere öffentliche und private Institutionen, die mit der geschlechtsneutralen, männlichen Form arbeiten, müssten dann erhebliche Geldbeträge in die Hand nehmen.

Frauen nicht länger bloßes Anhängsel der Männer

Der Deutsche Juristinnenbund (DJB) plädiert dennoch für eine Änderung. Frauen dürften nicht länger nur ein Anhängsel ihrer Männer sein. Außerdem sei erst kürzlich das dritte Geschlecht seitens des BVerfG anerkannt worden. In seiner Entscheidung habe das höchste deutsche Gericht auf die herausragende Bedeutung der geschlechtlichen Zuordnung für die individuelle Identität hingewiesen (BVerfG, Beschluss 10.10.2017, 1 BvR 2019/16) und das Recht auf die Verwendung des richtigen Geschlechts im Geburtenregister mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und Diskriminierungsverbot aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 GG begründet.

Genderisierung der Formulare

Der BGH hat also über nichts weniger zu entscheiden, als darüber, ob die Argumente der Klägerin und des DJB ernst zu nehmen sind. Der erst kürzlich erschienene Duden-Ratgeber „Richtig gendern“ spricht sich ebenfalls generell für die Verwendung einer den unterschiedlichen Geschlechtern gerecht werdenden korrekten Sprache aus. Vielleicht hilft auch die Frage, wie Männer sich fühlen würden, wenn ein generisches Femininum in Formularen eingeführt würde und Männer als Kontoinhaberin oder Kundin unterschreiben müssten. Das würden nicht wenige wohl als äußerst befremdlich empfinden. Man darf daher gespannt sein, wie der BGH März entscheiden wird. Vielleicht erhält das Recht künftig ja eine weiblichere Farbe.

(BGH, Urteil voraussichtlich am 13.3.2018, VI ZR 143/17).


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