Das vom Bundestag beschlossene Zehnte Gesetz zur Änderung der Straßenverkehrsordnung erhielt am 24.11.2023 nicht die erforderliche Zustimmung des Bundesrates. Damit fehlt es an der Rechtsgrundlage für die von der Bundesregierung geplante Novelle der StVO. Die Abstimmung über die 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde daher ausgesetzt. Die Bundesregierung oder der Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ziel der geplanten Änderungen war es, bei behördlichen Anordnungen neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen zu können (siehe dazu das Editorial im November-Heft, zfs 2023, 601).

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 24.11.2023 zur 1038. Sitzung des Bundesrates

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