Am 2.8.2023 ist das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt v. 26.7.2023 in Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 203 v. 2.8.2023). Das Gesetz tritt am 1.10.2023 in Kraft. Es sieht u.a. vor, den Umrechnungsmaßstab für die Ersatzfreiheitsstrafe in § 43 StGB zu ändern: Zukünftig entsprechen zwei Tagessätze der Geldstrafe einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Damit soll die Anzahl der zu vollstreckenden Ersatzfreiheitsstrafen reduziert werden. Zudem werden "geschlechtsspezifische" sowie "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe und Ziele ausdrücklich in die Liste der nach § 46 Abs. 2 S. 2 StGB bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigenden Umstände aufgenommen. Die Möglichkeiten, im Rahmen von Bewährungsaussetzungen und vorläufigen Einstellungsentscheidungen durch ambulante Maßnahmen spezialpräventiv auf Straftäter einzuwirken, sollen bekräftigt und ausgebaut werden. Hierzu wird die Therapieweisung im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56c StGB), der Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59a StGB) und des Absehens von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen (§ 153a StPO) ausdrücklich normiert. Zuletzt werden die Anordnungsvoraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB enger gefasst. Hierdurch soll die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wieder stärker auf die Verurteilten konzentriert werden, die aufgrund ihres übermäßigen Rauschmittelkonsums und der daraus resultierenden Gefahr, erhebliche rechtswidrige Taten zu begehen, tatsächlich der Behandlung in einer solchen Einrichtung bedürfen.

Quelle: Erläuterungen zur TO der 1035. Sitzung des Bundesrates am 7.7.2023

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 9/2023, S. 482

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge