Fall 10: Ein Betroffener mit einer Übertretung von 47 km/h innerorts, die die Bußgeldbehörde mit einem Bußgeld von 200 EUR und einem Monat Fahrverbot sanktioniert hatte, wünschte weder die Umwandlung des Fahrverbots noch eine Rücknahme bei Aussichtslosigkeit der Verteidigung, sondern eine Überprüfung in Gänze, selbst wenn Verschlechterung drohen sollte. Das Gericht erteilte Vorsatzhinweis, da eine innerortstypische normale Bebauung vorgelegen hätte und verdoppelte das Bußgeld und das Fahrverbot auf 400 EUR und zwei Monate, weil der Betroffener "mutmaßlich Kenntnis davon hatte", dass er innerorts fuhr, weshalb bei einer Überschreitung von fast 100 %, Vorsatz anzunehmen sei.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge