Mit der Beendigung eines Mandates trifft die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt eine Fülle nachvertraglicher Pflichten. Deren Verletzung kann nicht nur Schadenersatzpflichten gegenüber dem früheren Mandanten auslösen, sondern auch als Berufsverstoß geahndet werden. In vielen Fällen kommt sogar eine strafrechtliche Verantwortlichkeit in Betracht. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Pflichten bei Mandatsbeendigung genau zu beachten und im Zweifelsfall Rat bei der eigenen Rechtsanwaltskammer zu suchen, um Ungemach zu vermeiden.

ZAP F., S. 421–428

Von Rechtsanwältin Leonora Holling, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer, RAK Düsseldorf

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