Nicht nur die Kommunikation der Rechtsanwälte wird zzt. von Softwareproblemen ausgebremst (s. beA), auch andere können ein Lied über EDV-Probleme anstimmen: In der neuen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU, vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 6/2017, S. 271) stauen sich seit einiger Zeit die Geldwäscheverdachtsmeldungen, weil die vorgesehene Bearbeitungssoftware längere Zeit nicht eingesetzt werden konnte. Wie die Presse kürzlich berichtete, schickten die Banken und andere zur Verdachtsmeldung Verpflichtete stattdessen Telefaxe, die sich in der Behörde jetzt zu tausenden stapeln. Derzeit versucht man, mithilfe von studentischen Hilfskräften und Unterstützung aus anderen Behörden die Menge an Papier abzuarbeiten – mit offenbar mäßigem Erfolg.

Die für Geldwäschebekämpfung zuständigen Staatsanwälte sowie die LKA-Mitarbeiter sollen berichtet haben, seit Monaten fast keine Verdachtsmeldungen von der Zentralstelle weitergeleitet bekommen zu haben. Es herrsche blanke Verzweiflung“ in der Führung der FIU, hieß es in Pressemeldungen. Deren Leitung hat kürzlich zur Unterstützung Beamte aus dem gesamten Bundesgebiet angefordert. Bereits im Februar wurden u.a. 60 Zollfahnder aus den Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen“ und anderen Zollbehörden zur FIU abgeordnet. Allerdings fehlen diese nun an anderen Stellen, etwa in denjenigen, in denen die weitergeleiteten Verdachtsmeldungen ausgewertet werden müssen.

Die Parallelen der Geldwäsche-Software mit dem beA der Anwaltschaft sind verblüffend: Kurz bevor es richtig mit der Arbeit der FIU losgehen sollte, entdeckte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gravierende Sicherheitslücken in der Software goAML“, mit der die Geldwäscheverdachtsmeldungen weitergereicht werden sollten. Empfohlen wurde daraufhin, die Software nicht mehr zu nutzen, bis diese nachgebessert sei. Dies war dann Ende 2017 der Fall, allerdings steht wie beim beA derzeit eine abschließende Beurteilung zur Sicherheit immer noch aus. Vielleicht ist das bei der Rechtsanwaltschaft aufsichtführende Bundesjustizministerium auch deshalb so geduldig mit der Anwaltssoftware, weil es in den Behörden mit der EDV auch nicht viel reibungsloser läuft.

[Red.]

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