(OLG Schleswig, Urt. v. 11.1.2022 – 7 U 130/21) • Die treuhänderische Forderungsabtretung an einen prozessfinanzierten Inkassodienstleister, der von vornherein die gerichtliche Durchsetzung tausender, heterogener Forderungen vermeintlich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffener Fahrzeugeigentümer in Form einer Sammelklage bezweckt, verstößt gegen §§ 3,4 RDG und ist deshalb nichtig. Insbesondere liegt hierbei eine doppelte Interessenkollision und damit eine Gefährdung der Rechtsdienstleistung vor. Denn zum einen ist der Inkassodienstleister seinem kommerziellen Prozessfinanzierer zur möglichst gewinnbringenden Prozessführung und zur Zahlung eines Erfolgshonorars verpflichtet. Zum anderen ist er zugleich tausenden von Auftraggebern zur bestmöglichen Durchsetzung ihrer vermeintlichen, heterogenen und zum Teil ungeprüften Ansprüche verpflichtet, was zulasten der Auftraggeber geht und gegen § 4 RDG verstößt.

ZAP EN-Nr. 194/2022

ZAP F. 1, S. 268–268

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