Auch die Urteile des OLG Celle vom 1.7.2021 (8 U 5/21) und vom 8.7.2021 (8 U 61/21) beleuchten erneut die Frage der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

In beiden Fällen ging es um einen Party-Caterer, dem wegen Corona die Umsätze einbrachen. Dass ein Umsatzeinbruch nicht versichert ist, hat das OLG Celle nun in den beiden genannten Entscheidungen festgestellt. Der 8. Zivilsenat des OLG Celle hat entschieden, dass Betriebsschließungsversicherungen keinen Versicherungsschutz bieten, wenn Betriebsschließungen nur im Zusammenhang mit abschließend aufgezählten Krankheitserregern versichert sind, das Corona-Virus in dieser Aufzählung aber nicht enthalten ist (8 U 5/21). Nun hat er in einem weiteren Urteil entschieden, dass eine solche Versicherung auch nur dann eingreift, wenn der versicherte Betrieb tatsächlich aufgrund einer behördlichen Anordnung zeitweise vollständig abgeschlossen wird (8 U 61/21).

Die auf diesem Nachfrageeinbruch beruhenden Umsatzverluste sind nach der Entscheidung des 8. Senats des OLG Celle von einer Betriebsschließungsversicherung aber nicht erfasst. Versichert seien nur behördlich angeordnete Einstellungen von Betrieben und gerade nicht nur auf äußeren Umständen beruhende Umsatzeinbußen. Insoweit wurden die Klagen abgewiesen.

Beide Entscheidungen zeigen erneut, wie wichtig es ist bei Betriebsunterbrechungsversicherung die versicherten Risiken umfassend im Versicherungsvertrag darzustellen bzw. diese in die Versicherung einzubeziehen.

Nach den Entscheidungen des LG Düsseldorf sowie des OLG Celle ist es empfehlenswert, dass i.R.d. Abschlusses von Franchise-Verträgen in einer gesonderten Regelung zu den vom Franchise-Nehmer abzuschließenden Versicherungen ausdrücklich festgehalten wird, dass zu diesen Versicherungen auch eine solche gehört, die die Risiken aus einer Corona-Pandemie oder einer sonstigen Epidemie umfasst. Damit soll sichergestellt werden, dass der Franchise-Nehmer zumindest auf die Leistungen aus dieser Versicherung zurückgreifen kann, wenn es um die epidemiebedingte Schließung seines Franchise-Outlets geht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge