(SG Lübeck, Urt. v. 17.8.2017 – S 14 KR 246/15) • Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung gem. § 237 Abs. 1 SGB V u.a. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und das Arbeitseinkommen zugrunde gelegt. Zur Berechnung der Beiträge der pflichtversicherten Rentner aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit (§ 237 SGB V) sind die „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ mangels rechtlicher Grundlage nicht heranzuziehen. Die gesetzliche Ermächtigung für die Regelung dieser Grundsätze durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen ergibt sich aus § 240 SGB V und bezieht sich damit ausschließlich auf die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder.
ZAP EN-Nr. 45/2018
ZAP F. 1, S. 77–77
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