Das Wichtigste in Kürze:

1. Die sofortige Beschwerde ist enumerativ nur in bestimmten Fällen statthaft.
2. Von der Beschwerde nach § 304 unterscheidet sich die sofortige Beschwerde dadurch, dass sie befristet ist.
3. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
4. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
5. Im Gegensatz zur einfachen Beschwerde hat die sofortige Beschwerde in gesetzlich speziell normierten Fällen aufschiebende Wirkung.
6. Die Möglichkeit der Abhilfe durch das Ausgangsgericht ist grds. ausgeschlossen.
 

Rdn 551

 

Literaturhinweise:

Burghardt, Die neue Unübersichtlichkeit – Die Rechtsprechung des BGH zum nachträglichen Rechtsschutz gegen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, HRRS 2009, 567

Engländer, Die Rechtsbehelfe gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, Jura 2010, 414

Fromm, Nebenklagekosten im Jugendgerichtsverfahren unter Berücksichtigung von §§ 74, 80 Abs. 3 JGG, 472 Abs. 1 S. 1 StPO, ZJJ 2010, 387

Glaser, Der Rechtsschutz gegen "verdeckte" strafprozessuale Grundrechtseingriffe, gegenwärtige Rechtslage und Perspektiven, JR 2010, 423

s.a. die Hinw. bei → Beschwerde, Allgemeines, Teil A Rdn 400.

 

Rdn 552

1. Die sofortige Beschwerde ist enumerativ(!) in folgenden Fällen das statthafte Rechtsmittel:

 

Rdn 553

 

Übersicht: Rechtsmittel sofortige Beschwerde

 
StPO  

Adhäsionsverfahren

Absehen von der Entscheidung (vgl. Burhoff, HV, Rn 277)
§ 406a Abs. 1

Arrest (vgl. Burhoff, EV, Rn 1271 ff.)

Eintritt/Umfang des staatl. Rechtserwerbs

Arrestanordnung

Rangänderung

Arrestvollziehung/Zwangsvollstreckung

Anordnung

§ 111i Abs. 6 S. 3

§ 111h Abs. 2 S. 2

§ 111g Abs. 2 S. 2

Auslegung Strafurteil

Beschluss
§ 462 Abs. 3 S. 1

Auslieferungshaft

(Nicht-)Anrechnung
§ 462 Abs. 3 S. 1

Ausschließung des Verteidigers

Entscheidung (vgl. Burhoff, EV, Rn 4052 ff.)
§ 138d Abs. 6 S. 1

Berufungsverwerfung, Unzulässigkeit

Verwerfungsbeschluss (→ Berufung, Verwerfung, Unzulässigkeit durch LG, Teil A Rdn 373 ff.)
§ 322 Abs. 2

Bewährung

Nachtragsentscheidungen
§ 453 Abs. 3 S. 2

Einstellung wegen Gesetzesänderung

Beschluss
§ 206b S. 2
StPO  

Einstellung wegen Verfahrenshindernis

Beschluss
§ 206a Abs. 2

Einziehung im Nachverfahren

Anordnung
§ 441 Abs. 2

Einziehungsverfahren

Ablehnung der Verfahrensbeteiligung
§ 431 Abs. 5

Einziehungsverfahren, selbstständiges

Ablehnung der Verfahrensbeteiligung
§ 440 Abs. 3

Ermittlungsmaßnahmen, verdeckte,

Benachrichtigung, Zurückstellung

Rechtmäßigkeitsprüfung
§ 101 Abs. 7 S. 3

Ersatzfreiheitsstrafe, Abwendung

Beschluss
§ 462 Abs. 3 S. 1

Geldstrafe, Vollstreckung, Absehen

Beschluss
§ 462 Abs. 3 S. 1

Gesamtstrafenbildung, nachträgliche

Beschluss
§ 462 Abs. 3 S. 1

Hauptverfahren, Nichteröffnung

Beschluss (nur StA)
§ 210 Abs. 2

HV bei vorsätzlich herbeigeführter Verhandlungsunfähigkeit

Fortsetzungsbeschluss (vgl. Burhoff, HV, Rn 2492 ff.)
§ 231a Abs. 3 S. 3

Juristische Person, Geldbuße

Verhängung

§ 444 Abs. 2

§ 444 Abs. 3

Kaution/Sicherheit, Verfall

Anordnung (vgl. Burhoff, EV, Rn 676 ff.)
§ 124 Abs. 2 S. 2

Kostenentscheidung

Anfechtung
§ 464 Abs. 3

Krankenhausaufenthalt

(Nicht-)Anrechnung
§ 462 Abs. 3 S. 1
Maßregelvollstreckung § 463 Abs. 6

Privatklageverfahren (vgl. Burhoff, EV, Rn 3176 ff.)

Einstellung

Beschluss

Zurückweisung

Beschluss

§ 383 Abs. 2 S. 3

§ 379a Abs. 3 S. 2
StPO  

Reststrafe

(Nicht-)Aussetzung zur Bewährung
§ 454 Abs. 3 S. 1

Richterablehnung:

Verwerfung/Zurückweisung des Gesuchs (vgl. Burhoff, HV, Rn 89 ff.)
§ 28 Abs. 1

Strafbefehl, Ablehnung des Erlasses

Beschluss (nur StA)
§ 408 Abs. 2 S. 2

Strafbefehlsverfahren, Verweisung durch Schöffengericht an Strafrichter

Beschluss (nur StA)
§ 408 Abs. 1 S. 1

Strafzeitberechnung, Einwendungen

Beschluss
§ 462 Abs. 3 S. 1

Unterbringung zur Beobachtung

Anordnung (vgl. Burhoff, EV, Rn 3673 ff.)
§ 81 Abs. 4

Urteilsbekanntmachung

Zwangsgeldanordnung
§ 463c Abs. 3

Verweisung an ein Gericht höherer Ordnung

Beschluss (nur StA)
§ 270Abs. 3 S. 2

Wiederaufnahmeverfahren

sämtliche Beschlüsse des Erstgerichts

(→ Wiederaufnahme, Rechtsmittel, Teil B Rdn 1331 ff.)
§ 372 S. 1

Wiedereinsetzung:

Verwerfung des Antrags

(→ Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1479)
§ 46 Abs. 3
JGG  
Einheitsstrafe, Teilvollstreckung § 56 Abs. 2
Erzwingungshaft § 82 JGG, 104 Abs. 3 Nr. 1 OWiG
Heimunterbringung, vorläufige § 71 Abs. 2

Jugendstrafe; Bewährungsaussetzung

Aussetzung/Ablehnung der Aussetzung

Bewährungswiderruf

§ 59 Abs. 1 S. 1

§ 59 Abs. 3
Kostenentscheidungen § 464 Abs. 3
Nachtragsentscheidungen § 65 Abs. 2
Strafmakel, Beseitigung § 99 Abs. 3
JGG  

Unterbringung zur Beobachtung

Anordnung
§ 73 Abs. 2
Vollstreckungsentscheidungen § 83 Abs. 3
GVG  

Ordnungsmittel

Festsetzung
§ 181 Abs. 1
StrEG  

Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen (vgl. a. Burhoff, HV, Rn 1429 f.; Burhoff/Kotz/Kotz, Nachsorge, Teil I Rn 500 ff.)

Versagung

Versagung bei Einstellung durch StA

§ 8 Abs. 3 S. 1

§ 9 Abs. 2
 

Rdn 554

2. Die sofortige Beschwerde unterscheidet sich von der Beschwerde nach § 304 Abs. 1 zunächst – namensgebend – nur dadurch, dass ihre Z...

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