Haben verstorbene Versicherte bis zum Tod keine Rente bezogen, ist der Antrag auf Witwen-/Witwerrente beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Besteht der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, zahlt der Rentenversicherungsträger auch die erhöhte Rente für das Sterbevierteljahr.

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