Überblick

In der Praxis des Arbeitslebens spielen Rückzahlungsklauseln eine erhebliche Rolle. Durch sie verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Erstattung von vorangegangenen freiwilligen Aufwendungen des Arbeitgebers, auf die kein Rechtsanspruch bestanden hat. Rückzahlungsklauseln sind im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig, dürfen aber nicht zu einer unzulässigen Kündigungserschwerung für den Arbeitnehmer führen. Die Rechtsprechung räumt der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln in Tarifverträgen regelmäßig einen größeren Spielraum ein als derjenigen der Arbeitsvertragsparteien. Einzelvertragliche Rückzahlungsklauseln unterliegen der richterlichen Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit. In ihnen kann regelmäßig nicht in dem Umfang von den richterrechtlich entwickelten Grundsätzen abgewichen werden, wie es den Tarifvertragsparteien erlaubt ist. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss eine noch nicht durch Aufrechnung erloschene Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.

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