Die Dauer beträgt grundsätzlich 3 Wochen bzw. umfasst die indikationsbezogene Regeldauer. Als Wartefrist für eine Wiederholungsmaßnahme gilt grundsätzlich ein Zeitraum von 4 Jahren, sofern nicht aus medizinischen Gründen eine vorzeitige Leistung dringend erforderlich ist.[1]

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