Rn 9
Selbst bei einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs wird eine Analogiefähigkeit der Ausnahmevorschrift des § 577a verneint, obwohl dieser Kündigungsgrund dem des Eigenbedarfs weitgehend entspricht (vgl BGH NJW 09, 1808 [BGH 11.03.2009 - VIII ZR 127/08]).
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