Rn 6

In Umsetzung von Art 17 II DIRL ist der Verbraucher nach V 1 verpflichtet, einen ihm vom Unternehmer bereitgestellten körperlichen Datenträger unverzüglich nach einer entspr Aufforderung des Unternehmers zurückzusenden. Die Aufforderung des Unternehmers muss dabei spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung erfolgen. Gem V 2 trägt dabei der Unternehmer die Kosten der Rücksendung. Nach § 348, auf den V 3 verweist, erfolgt die Erfüllung Zug um Zug, wobei die Wirkung dieses Verweises auf die Verpflichtungen aus V begrenzt ist (BTDrs 19/27653, 72).

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