Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung der Mietwohnung
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Ist eine Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses durch Vergrößerung der Familie des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt worden, so darf der Vermieter in der Regel allein aufgrund der Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs nach Abmahnung den Mietvertrag fristlos kündigen (BGB § 553).
Orientierungssatz
So auch BayObLG München, 1983-09-14, ReMiet 8/82, BayObLGZ 1983, 228.
Normenkette
Verfahrensgang
LG Baden-Baden (Entscheidung vom 30.12.1986; Aktenzeichen 3 S 60/86) |
Fundstellen
Dokument-Index HI541983 |
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