Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung der Mietwohnung

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Ist eine Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses durch Vergrößerung der Familie des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt worden, so darf der Vermieter in der Regel allein aufgrund der Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs nach Abmahnung den Mietvertrag fristlos kündigen (BGB § 553).

 

Orientierungssatz

So auch BayObLG München, 1983-09-14, ReMiet 8/82, BayObLGZ 1983, 228.

 

Normenkette

BGB § 553

 

Verfahrensgang

LG Baden-Baden (Entscheidung vom 30.12.1986; Aktenzeichen 3 S 60/86)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541983

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