Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag: keine Annahme einer vereinbarten Nebenkostenpauschale bei jahrelang unterbliebener Abrechnung von Vorauszahlungen

 

Leitsatz (amtlich)

Hat der Vermieter Nebenkosten auf den Mieter umgelegt und eine monatliche Vorauszahlung sowie jährliche Abrechnung vereinbart, kann allein aufgrund der Tatsache, daß acht Jahre lang über die Nebenkosten nicht abgerechnet worden ist, eine stillschweigende Vereinbarung, die Vorauszahlung als Pauschale zu behandeln, nicht festgestellt werden.

 

Orientierungssatz

Zitierungen: vergleiche OLG Hamm, 1980-09-18, 4 U 57/80, WuM 1981, 62; OLG Hamburg, 1985-02-06, 4 U 30/84, ZMR 1985, 237; OLG Hamburg, 1985-02-06, 4 U 42/84, ZMR 1985, 237 und OLG Hamburg, 1988.08-03, 4 U 129/87, MDR 1988, 1059.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736180

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