Entscheidungsstichwort (Thema)

Beseitigung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum durch Vermieter

 

Orientierungssatz

1. Dem Kammergericht wird folgende Rechtsfrage zur Herbeiführung eines Rechtsentscheids gemäß 3. MRÄndG Art 3 (juris: MietRÄndG 3) vorgelegt. Hat der Mieter einer Eigentumswohnung gegen seinen Vermieter einen durchsetzbaren Anspruch auf Mängelbeseitigung, wenn die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Maßnahmen Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich machen und ein entsprechender Beschluß der Eigentümerversammlung fehlt*

2. Die Kammer ist der Ansicht, daß das Mitwirkungserfordernis der Wohnungseigentümergemeinschaft bei notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen von Gemeinschaftseigentum nicht zu einer der Instandsetzungsverpflichtung des einzelnen Eigentümers gegenüber dem Mieter seiner Eigentumswohnung entgegenstehenden Unmöglichkeit der Leistungsverpflichtung im Sinne von BGB § 275 führt (so auch LG Berlin, 1989-08-14, 66 S 33/89, Grundeigentum 1989, 1113; entgegen LG Berlin, 1987-05-15, 65 S 279/86, WuM 1988, 156).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735002

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