Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Mängelbeseitigungsanspruch eines Mieters einer Eigentumswohnung
Orientierungssatz
Dem Mieter einer Eigentumswohnung steht auch dann ein Mängelbeseitigungsanspruch (hier: Beseitigung von Mängeln an Fenstern und Balkon) zu, wenn die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum erforderlich macht, jedoch kein entsprechender Beschluß der Eigentümergemeinschaft vorhanden ist (vergleiche BGH, 1976-10-21, VII ZR 193/75, BGHZ 67, 232).
Fundstellen
Dokument-Index HI1737997 |
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