Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Mängelbeseitigungsanspruch eines Mieters einer Eigentumswohnung

 

Orientierungssatz

Dem Mieter einer Eigentumswohnung steht auch dann ein Mängelbeseitigungsanspruch (hier: Beseitigung von Mängeln an Fenstern und Balkon) zu, wenn die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum erforderlich macht, jedoch kein entsprechender Beschluß der Eigentümergemeinschaft vorhanden ist (vergleiche BGH, 1976-10-21, VII ZR 193/75, BGHZ 67, 232).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737997

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