Zwischen

.............................. (im Folgenden "Auftraggeber")
und Frau/Herrn  
.............................. (im Folgenden "freier Mitarbeiter")

wird folgender Vertrag über freie Mitarbeit vereinbart:

§ 1 Vertragsgegenstand / Leistungen[1]

Der Auftraggeber erteilt dem freien Mitarbeiter mit Wirkung ab ............... folgenden Auftrag:

...................................

Der freie Mitarbeiter haftet für alle Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft dem Auftraggeber, dessen Kunden oder Dritten zufügen.[2] Wird der Auftraggeber von Kunden oder Dritten für diese Schäden in Anspruch genommen, so hat der freie Mitarbeiter den Auftraggeber hiervon freizustellen.

Der Auftrag beinhaltet folgende Einzelleistungen:

...................................

§ 2 Weisungsfreiheit / Auftragserfüllung / Status

Die Parteien sind sich darüber einig, dass durch diese Vereinbarung zwischen ihnen kein Arbeitsverhältnis entstehen soll. Insbesondere unterliegt der freie Mitarbeiter bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Gegenüber Angestellten der Firma hat der freie Mitarbeiter keine Weisungsbefugnis.

Der freie Mitarbeiter ist in der Wahl von Ort und Zeit seiner Tätigkeit frei. Er verpflichtet sich jedoch, den Auftraggeber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, falls er an der Auftragserfüllung verhindert ist.

Der freie Mitarbeiter hat die Leistungen nicht in Person zu erbringen; er kann sich zur Erfüllung des Auftrags auch anderer Personen bedienen. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen bleibt er dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.

Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange hat der freie Mitarbeiter selbst Sorge zu tragen. Gleiches gilt für eine etwa erforderliche Gewerbeanmeldung. Dies in der vertraglichen Vergütung einkalkuliert.

§ 3 Arbeitsaufwand / Betriebliche Anwesenheit

Art und Umfang der dem freien Mitarbeiter übertragenen Aufgaben machen einen Zeitaufwand von ca. .......... Stunden pro Woche/Monat an .......... Tagen sowie eine betriebliche Anwesenheit von ca. .......... Stunden/ Tagen pro Woche/Monat erforderlich. Im Übrigen unterliegt der freie Mitarbeiter in der Ausgestaltung seiner Arbeitszeit keinen Einschränkungen.

§ 4 Vergütung

Als Vergütung vereinbaren die Parteien ein monatliches Pauschalhonorar von ................................... EUR.[3] Grundlage für dieses Honorar ist ein geschätzter durchschnittlicher Zeitaufwand von .......... Stunden im Monat. Wird dieser Zeitaufwand durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben nachweislich überschritten, erhält der freie Mitarbeiter für jede weitere Arbeitsstunde ein Honorar von .................... EUR. Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, zusätzlich geleistete Arbeitsstunden innerhalb von .................... Wochen / Monaten nach Anfall abzurechnen.

Alternativ

Der freie Mitarbeiter erhält pro geleisteter und nachgewiesener Stunde ein Stundenhonorar in Höhe von .................... EUR.[4]

Sofern der freie Mitarbeiter umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Vergütung jeweils zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen. Die Umsatzsteuer ist auf den Rechnungen auszuweisen.

Mit der Zahlung der vorstehenden Vergütung sind alle Kosten des freien Mitarbeiters gegen den Auftraggeber (Steuern, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, An- und Abfahrt, einschließlich aller Risiken wie Unfall, Krankheit, Tod) aus diesem Vertrag erfüllt. Ein Anspruch auf gesonderten Aufwendungsersatz besteht nicht / besteht nur für .................... (z. B. Reisekosten, Spesen, ....................).

§ 5 Fälligkeit

Das vereinbarte Honorar wird jeweils zum Monatsende nach Rechnungsstellung durch den freien Mitarbeiter fällig. Die Auszahlung erfolgt unbar auf das dem Auftraggeber benannte Konto des freien Mitarbeiters.

§ 6 Konkurrenz / Verschwiegenheit / Datengeheimnis

Der freie Mitarbeiter darf auch für andere Auftraggeber tätig sein, soweit diese nicht in unmittelbarem Wettbewerb zum Auftraggeber stehen.

Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordene betriebliche Interna, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, auch nach Vertragsende Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Dem freien Mitarbeiter ist nach Art. 24 DSGVO i.V.m. § 53 BDSG untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu an anderen als den vertragsgemäßen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Bedient sich der freie Mitarbeiter dritter Personen als Erfüllungsgehilfen, haben sich diese ebenfalls schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten; für die Abgabe entsprechender Erklärungen ist der freie Mitarbeiter dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.

§ 7 Vertragslaufzeit/Kündigung

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von be...

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