Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen.

Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass:

Der Gesetzentwurf sieht eine Modernisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts vor: also des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende deutsche Namensrecht ist sehr restriktiv, gerade auch im internationalen Vergleich. Es trägt der vielfältigen Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen vieler Familien nicht mehr hinreichend Rechnung. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien deshalb eine Liberalisierung vereinbart.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

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