Das Bundeskabinett hat den vom BMJ vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Namensrechts beschlossen. Die Namenswahl für Ehepaare, Geschiedene und Kinder soll erleichtert und liberalisiert werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann will mit dem neuen Gesetz das als starr und restriktiv geltende deutsche Namensrecht modernisieren. Die Namenswahl soll künftig deutlich freier und flexibler gestaltet werden. Im Fokus der Reform stehen die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder, eine deutliche Erleichterung von Namensänderungen für Stief- und Scheidungskinder sowie eine stärkere Rücksichtnahme auf die Namenstraditionen nationaler Minderheiten.

 

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