Rn 12

Der Begriff des "Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen" bzw. des "centre of main interests" wurde in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgelegt.[20] Insbesondere in England existiert eine weite Auslegungsart des COMI (vor allem im Zusammenhang mit Gruppeninsolvenzen: siehe hierzu u.a. die Fälle Automold[21], Crisscross Telecommunications Group[22], MG Rover[23], Enron Directo SA[24], Hettlage[25]). Entscheidend soll danach sein, wo die "head office functions" ausgeführt werden[26] bzw. wo der "mind of management" belegen sei.[27]

 

Rn 13

Maßgebliche Kriterien für die Lokalisierung des COMI sind beispielsweise der Ort der Verwaltungsentscheidungen bzw. der strategischen Lenkungsentscheidungen, der Ort der Vorstandssitzungen, der Zahlungsverkehr. Auch berücksichtigt werden z.B. die Existenz eines Zustimmungsvorbehalts, der Ort der finanziellen Planung und Kontrolle der Schuldnerin, der Ort der Marketingentscheidungen, das Vorliegen einer internationalen Konzernstruktur usw.[28] Es handeln sich also mehrheitlich um konzerninterne Umstände, die für Dritte nicht unmittelbar in Erfahrung gebracht werden können.

[20] Vgl. z.B. Bähr/Riedemann, ZIP 2004, 1066 ff.; Mankowski, EWiR 2003, 767 ff.; Weller, IPRax 2004, 412 ff.; Pannen/Riedemann, NZI 2004, 646 ff.
[21] High Court of Justice Birmingham, Beschluss v. 19.12.2003, unveröffentlicht; siehe hierzu Pannen/Pannen, EuInsVO, Rechtsprechungsübersicht Art. 3 Anhang A Rn. 2.
[22] High Court of London, Beschluss v. 20.5.2003, unveröffentlicht; siehe hierzu Pannen/Pannen, EuInsVO, Rechtsprechungsübersicht Art. 3 Anhang A Rn. 6.
[23] High Court of Justice Birmingham, Beschluss v. 18.4.2005, ZIP 2005, 1610; siehe hierzu Pannen/Pannen, EuInsVO, Rechtsprechungsübersicht Art. 3 Anhang A Rn. 16.
[24] High Court of Justice London, Beschluss v. 4.6.2002, unveröffentlicht; siehe hierzu Pannen/Pannen, EuInsVO, Rechtsprechungsübersicht Art. 3 Anhang A Rn. 9.
[26] Moss/Fletcher/Isaacs, The EC Regulation on Insolvency Proceedings, S. 169.
[27] Taylor, wiedergegeben bei Leithaus, NZI 2004, 194 (195).
[28] Ausführlich hierzu Pannen/Pannen, EuInsVO, Art. 3 Rn. 39.

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