Entscheidungsstichwort (Thema)

Maklervertrag: konkludentes Zustandekommen des Vertrags während Besichtigungstermin; Vertragserfüllung durch Nachweis eines vom Verkäufer erst noch zu erwerbenden Kaufobjekts

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur Frage, inwieweit ein Maklervertrag dadurch zustande kommt, daß der Makler einem Interessenten während der Besichtigung ein Expose mit Provisionsklausel aushändigt und der Interessent danach die Besichtigung fortsetzt.

2. Ein Nachweis kann auch dadurch geführt werden, daß der Makler dem Kaufinteressenten als Verkäufer eine Person benennt, die zwar das Kaufobjekt noch erwerben muß, jedoch hierzu und zur Weiterveräußerung bereit ist.

 

Normenkette

BGB § 652 Abs. 1, § 653 Abs. 1

 

Verfahrensgang

OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.09.1989; Aktenzeichen 8 U 4/88)

LG Hamburg (Entscheidung vom 12.11.1987; Aktenzeichen 10 O 326/87)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542286

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge