Entscheidungsstichwort (Thema)
Doppeltätigkeit des Maklers. Treuwidrigkeit
Leitsatz (redaktionell)
Ist dem Makler von beiden Vertragsteilen gestattet, auch für den anderen Teil tätig zu werden (Doppelauftrag), und muß er sich daher strenger Unparteilichkeit befleißigen, so darf er in der Regel dem Käufer ohne Erlaubnis des Verkäufers nicht erklären, der geforderte Preis sei zu hoch.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 538035 |
BGHZ, 344 |
NJW 1968, 150 |
MDR 1968, 235 |
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