Verfahrensgang

OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 07.12.2022; Aktenzeichen 17 U 31/22)

LG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 20.01.2022; Aktenzeichen 2-14 O 77/20)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 21.11.2023; Aktenzeichen VI ZR 380/22)

 

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. Dezember 2022 wird, soweit sie sich gegen die Verneinung von Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern richtet, zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.

Seiters     

von Pentz     

Oehler

Klein     

Linder     

 

Fundstellen

Dokument-Index HI16079558

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge