Entscheidungsstichwort (Thema)

Verlängerung der Mittagspause bei Arbeitszeitverkürzung

 

Orientierungssatz

1. Die Anordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg vom 12.12.1988, daß Landesbedienstete angehalten werden sollen, ab 1.4.1989 eine 40-minütige Mittagspause und ab 1.4.1990 eine 45-minütige Mittagspause einzuhalten, ist unwirksam. Es fehlt der Anordnung der Landesregierung eine Ermächtigungsgrundlage.

2. Berufung eingelegt beim LArbG Baden-Württemberg, Kammer Freiburg, unter dem Az 10 Sa 19/90.

 

Normenkette

Verf BW Art. 70, 49 Abs. 2

 

Fundstellen

ArbuR 1990, 202 (S1)

Bibliothek, BAG (T)

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