Die Beschwer des beigeordneten Anwalts, dessen Partei ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, berechnet sich nach der Differenz der Gebühren aus den Beträgen des § 49 RVG.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen