Rz. 428

Ist der Auftraggeber rechtsschutzversichert und beabsichtigt, den Anwalt zu wechseln, so sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten (besser: Vergütung) für die Hinzuziehung eines Anwalts zahlt. Sind beim Erstanwalt schon sämtliche infrage kommenden Gebühren entstanden, zahlt die Versicherung nicht erneut an Sie.

 

Rz. 429

 

Praxistipp:

Der Auftraggeber hat gegenüber seiner Versicherung ein Weisungsrecht. Er kann die Versicherung auffordern, nicht an den Erstanwalt zu zahlen, sondern an Ihre Kanzlei. Die Versicherung zahlt dann nicht mehr an den Erstanwalt. Sind bereits Vorschüsse auf die Vergütung des Erstanwaltes geleistet worden, erfolgt keine Rückforderung seitens der Rechtsschutzversicherung, denn die Zahlung des Vorschusses ist rechtmäßig erfolgt. Hat die Versicherung noch nicht geleistet, sollten Sie unbedingt selbst einen Vorschuss anfordern. Es gibt "professionelle" Anwaltswechsler, ob das Mandat mit Ihrer Kanzlei bestehen bleibt, ist fraglich. Generell sollten Sie, wenn ein Auftraggeber Sie um Übernahme eines Mandats bittet, in dem bereits andere Rechtsanwälte beauftragt waren, vor Übernahme des Auftrags von Ihrem Vorschussrecht Gebrauch machen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge