Rz. 319

I.d.R. kommt die Einholung eines Sachverständigengutachtens erst bei einem geschätzten Schaden ab 700 EUR in Betracht.[364] Der Schädiger hat auch die Kosten eines für die Schadenregulierung nicht brauchbaren Gutachtens zu ersetzen, sofern es sich nicht um eine Fehlbegutachtung handelt, die er selber (z.B. durch Verschweigen eines Vorschadens) verschuldet hat.[365] Dem Haftpflichtversicherer steht dann im Gegenzug ein Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegen den Sachverständigen zu.

 

Rz. 320

Zu ersetzen sind nur die Kosten eines Sachverständigen, die als erforderlich anzusehen sind.[366] Allerdings braucht der Geschädigte keine Preisvergleiche einzuholen[367] und muss sich den Vorwurf eines objektiv überhöhten Sachverständigenhonorars nur dann entgegenhalten lassen, wenn er dies hätte erkennen können.[368] Ein Anhaltspunkt hierfür bieten die Honorargruppen, die sich aus der sog. "BVSK-Befragung" ergeben.[369] Teilweise stellen die Gerichte als Schätzungsgrundlage aber auch auf ein Gesprächsergebnis zwischen dem BVSK Verband und Teilen der Versicherungswirtschaft ab.[370]

 

Rz. 321

Im Rahmen der insoweit vom BGH entwickelten subjektiven Schadensbetrachtung ist zu berücksichtigen, dass einer Rechnung nur dann eine Indizwirkung für die Angemessenheit der Forderung zukommt, wenn diese vom Geschädigten tatsächlich auch bezahlt worden ist.[371] Gegenüber dem aus abgetretenem Recht vorgehenden Sachverständigen können die Einwendungen daher direkt entgegengehalten werden, sofern sein Honorar deutlich oberhalb der üblichen Vergütung liegt und seine Rechnung noch nicht bezahlt ist.[372]

[364] BGH NJW 2005, 356; LG München I Schaden-Praxis 2001, 428.
[368] OLG Düsseldorf Verkehrsrecht Aktuell 2008, 112; LG Berlin Schaden-Praxis 2006, 76.
[369] LG Mannheim Schaden-Praxis 2007, 192.
[370] AG Bochum v. 16.9.2009 – 42 C 50/09 und AG Dortmund v. 26.10.2009 – 413 C 6145/09, jew. juris.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge