Rz. 26
Einem Sachmangel steht es gemäß § 434 Abs. 5 BGB gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache als die vertraglich geschuldete Sache liefert[107] (Aliudlieferung).[108]
Die Minus- (Minder-) bzw. Mankolieferung ("Lieferung einer zu geringen Menge", vgl. § 434 Abs. 3 BGB alt) findet in diesem Kontext keine Erwähnung mehr, da sie in Art. 6 Buchst. a WKRL[109] ausdrücklich als Anwendungsfall der subjektiven Anforderungen an eine Kaufsache benannt wird und damit als echter Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 434 Abs. 3 Satz 2 BGB zu qualifizieren ist (und damit einem solchen nicht nur gleichsteht):[110] Eine systematische Korrektur, die durch die Vorgaben des Unionsrecht nötig geworden ist, an den Rechtsfolgen aber nichts ändert.[111]
Beachte
Die Zuviellieferung hat hingegen – wie bisher[112] – keine ausdrückliche Regelung erfahren, wobei jedoch Art. 6 Buchst. a WKRL die Menge (ohne Einschränkungen, weniger oder mehr) nennt,[113] ebenso § 434 Abs. 2 Satz 2 respektive § 434 Abs. 3 Satz 2 BGB.
Neue Prüfungsfolge[114] (aufgrund der Abkehr vom Vorrang des subjektiven Fehlerbegriffs, vorstehende Rdn 6):
□ | Liegt eine besondere Fehlerkategorie vor?
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□ | Stimmt die Ware mit den objektiven Anforderungen (Rdn 18 ff.) überein (ohne Rückgriff auf vertragliche Vereinbarungen)? Fraglich, sofern dies nicht bereits im Kontext mit einer besonderen Fehlerkategorie eine Prüfung erfahren hat. | ||||||||
□ | Stimmt die Ware mit den subjektiven Anforderungen überein, ggf. unter Heranziehung einer (nur unter engen Voraussetzungen möglichen) negativen Beschaffenheitsvereinbarung? | ||||||||
□ | Prüfung der negativen Beschaffenheitsvereinbarung:
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Zusammenfassung
▪ | Die Umsetzung der WKRL führt zu erheblichen sprachlichen Veränderungen in der gesetzlichen Regelung, deren materielle Auswirkungen jedoch gering bleiben werden. |
▪ | Statt eines vormaligen Vorrangs der subjektiven Anforderungen (vgl. § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB: "Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, […]") kommt es zu einer Kumulation der subjektiven und objektiven Anforderungen. |
▪ | Von den objektiven Anforderungen ist eine subjektive Abweichung möglich. |
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