Rz. 24
Eine Sache entspricht nach § 434 Abs. 4 BGB (Kauf mit Montageverpflichtung)[96] in Umsetzung von Art. 8 WKRL (unsachgemäße Montage oder Installierung der Waren)[97] und (entsprechend § 434 Abs. 2 BGB alt) den Montageanforderungen[98] (Voraussetzungen für die Übereinstimmung mit den Anforderungen), wenn die Montage
▪ | sachgemäß durchgeführt worden ist[99] (Nr. 1:[100] sachgemäße Montage, wenn diese Teil des Kaufvertrags ist und vom Verkäufer oder unter seiner Verantwortung vorgenommen wurde)[101] oder |
▪ | zwar unsachgemäß durchgeführt worden ist, dies jedoch weder auf einer unsachgemäßen Montage durch den Verkäufer noch auf einem Mangel in der vom Verkäufer übergebenen Anleitung beruht[102] (Nr. 2).[103] |
Rz. 25
Obgleich im Unterschied zu § 434 Abs. 2 Satz 1 BGB alt die Verantwortung des Verkäufers für seinen Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) in § 434 Abs. 4 BGB keine Erwähnung mehr findet (Verzicht auf die Nennung des Erfüllungsgehilfen)[104] und auch nicht aus Art. 8 Buchst. a WKRL folgt (Montage unter der Verantwortung des Verkäufers) soll, da Leistungen grundsätzlich delegiert werden können (Delegation von Arbeiten durch den Verkäufer an Dritte) und der Gesetzgeber eine inhaltliche Änderung nicht bezweckt hat (redaktionelle Bereinigung).[105] Das Verhalten des Erfüllungsgehilfen (Dritten) ist dem Verkäufer also zurechenbar. Der delegierende Verkäufer als Schuldner ist "auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistung verantwortlich" (keine Entlastungsmöglichkeit des Verkäufers, "die Verantwortung des Verkäufers für den von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen ergibt sich bereits aus allgemeinen Grundsätzen").[106]
a) die Montage oder Installierung Teil des Kaufvertrags ist und vom Verkäufer oder unter seiner Verantwortung vorgenommen wurde oder
b) die vom Verbraucher vorzunehmende Montage oder Installierung von diesem getätigt wurde und die unsachgemäße Montage oder Installierung auf einen Mangel in der vom Verkäufer oder, im Falle von Waren mit digitalen Elementen, vom Verkäufer oder vom Anbieter der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen mitgelieferten Anleitung zurückzuführen ist“.
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