Rz. 15

Der Anwalt muss mit dem Mandanten besprechen, welche Art von Mandat erteilt wird. Er wird dabei gegenüber seinem Mandanten die Möglichkeit darstellen, die finanziell günstiger oder finanziell ungünstiger in Bezug auf die Kosten für den Mandanten ist. Der Mandant entscheidet sich erfahrungsgemäß dafür, einen Versuch außergerichtlich vorzunehmen, und ist angesichts des erhöhten Arbeitsaufwandes des Anwalts bereit, das zu honorieren.

Dieses Gespräch und der hiernach erteilte Auftrag sollten dokumentiert werden, auch in einem Bestätigungsschreiben an den Mandanten. Die Ausstellung von außergerichtlichen/gerichtlichen Vollmachten ist ein Indiz für die Erteilung des außergerichtlichen Auftrags, aber nicht als alleiniger Beweis geeignet.[7]

[7] Es wird nicht genügen, sich eine Vollmacht zur außergerichtlichen Tätigkeit geben zu lassen. Die Vollmacht zeigt das Außenverhältnis an und beweist noch nicht das Innenverhältnis, um das es hier geht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge