Rz. 37

Aus der Erklärung muss zweierlei hervorgehen: Einerseits muss ihr klar zu entnehmen sein, dass der Arbeitnehmer das Änderungsangebot des Arbeitgebers annimmt. Diese Annahme kann nicht unter (sonstigen) Bedingungen oder unter Modifikationen erklärt werden, sondern muss durch schlichtes "Ja" geschehen. Weiter muss aber auch der Vorbehalt in dem Schreiben klar erkennbar geäußert werden. Der Vorbehalt geht (nur) dahin, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt und dass die Änderungskündigung nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist.

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