Rz. 450

Bei Sportereignissen kommt es nicht selten zu Übergriffen von "Fans" auf die gegnerische Mannschaft oder auf Schiedsrichter (vgl. zu Fußball Rdn 459; zu internationalen Tennisturnieren Rdn 487). Je nach den Umständen der Veranstaltung bestehen Verkehrssicherungspflichten zum Schutz der Sporttreibenden und der Schiedsrichter.

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