Rz. 813

Die Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer ist in den Unternehmen weit verbreitet. Die Arbeitnehmer kommunizieren per E-Mail untereinander und mit externen Dritten. Über den Internetzugang haben sie Zugriff auf weltweit verfügbare Informationen und Dateien. Diese Nutzungsmöglichkeiten ­werden von den Arbeitnehmern häufig auch zur Verfolgung privater Zwecke wahrgenommen. Die durch die private E-Mail-/Internet-Nutzung verursachten Kosten wurden in Deutschland einst auf etwa 50 Milliarden EUR jährlich geschätzt.[1807] Neben den Kosten, etwa aus dem Verlust von Arbeitszeit, können aus der privaten E-Mail-/Internet-Nutzung auch erhebliche Sicherheitsrisiken resultieren. Werden von den Arbeitnehmern im Rahmen der privaten Internet-Nutzung soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Xing genutzt, ist das Risiko besonders groß, dass vertrauliche Informationen oder geschützte Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Näheres zur Nutzung von sozialen Netzwerken unter Rdn 1308 ff.

 

Rz. 814

Nutzen die Arbeitnehmer Internet und E-Mail für private Zwecke, entstehen in der Praxis zahlreiche arbeitsrechtliche Probleme und Streitigkeiten, über die immer häufiger die Gerichte entscheiden müssen.[1808] Zu einigen Fragen, etwa zum Kündigungsrecht wegen einer unzulässigen privaten Internet-Nutzung durch Arbeitnehmer, existiert bereits eine gefestigte Rechtsprechung des BAG.[1809] Da aber längst nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der E-Mail- und Internet-Nutzung durch Arbeitnehmer höchstrichterlich geklärt sind, sollten die Arbeitsvertragsparteien möglichst im Vorfeld regeln, welche Handlungen erlaubt und welche verboten sein sollen. Eine klare Regelung hierzu dient nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch den Interessen des Arbeitnehmers, der bei ihrer Befolgung nicht der Gefahr von Abmahnung oder Kündigung ausgesetzt wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge