Rz. 1308

Der Einsatz sozialer Medien im Privaten sowie im beruflichen Kontext ist aus der heutigen digitalisierten Welt nicht mehr wegzudenken. Als beliebtes Betätigungsfeld für Personalvermittler (Headhunter) spielen soziale Plattformen oftmals bereits bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen eine tragende Rolle. Auch im Verlauf eines Beschäftigungsverhältnisses sowie im Zuge seiner Beendigung ergeben sich im Umgang mit sozialen Medien rechtliche Fragen, die meist von datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten des Arbeitnehmers und vom unternehmerischen Wirkungsinteresse des Arbeitgebers geprägt sind. Spezielle gesetzliche Regelungen zu diesem Bereich existieren nicht. Daher empfiehlt es sich für Unternehmen, passgenaue Regelungen in einer mit dem Betriebsrat ausgehandelten Social-Media-Vereinbarung festzulegen (siehe dazu § 2 Rdn 432).

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