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Der Begriff "Compliance" stammt aus dem amerikanischen Recht und beschreibt, dass sich Unternehmen gesetzeskonform und rechtmäßig verhalten. Gegenstand von Compliance ist damit die Sicherstellung rechtskonformen Handelns durch das Management. Bei Compliance handelt es sich um ein unternehmensinternes System und eine betriebliche Organisation zum Management des rechtskonformen Verhaltens der Mitarbeiter und des Unternehmens. Damit haben Compliance-Regelungen insbesondere eine Schutzfunktion für das Unternehmen und seine Verantwortungsträger. In Deutschland ist die praktische Bedeutung unternehmensinterner Compliance-Organisation unter dem Einfluss aus den USA, aber vor allem auch vor dem Hintergrund von Strafverfahren zu strukturellen Korruptionssachverhalten enorm gewachsen.[1601]

Dabei ist der Corporate Governance Codex hierbei von besonderer Bedeutung. Er stellt einen sog. "Code of Best-Practice" dar; der Begriff der Compliance wird unter Nr. 4.1.3 dahingehend definiert, dass der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen sowie auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hinzuwirken hat[1602]

Arbeitsrechtlich hat Compliance zwei Dimensionen: Erstens zählt Arbeitsrecht zu den Gegenständen von Compliance, d.h. zu den Regeln, deren Einhaltung das Unternehmen zur Vermeidung von Verstößen gegen öffentliches Recht oder Strafrecht achten muss, wie etwa das Arbeitszeitrecht, das Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzrecht, das Arbeitnehmerdatenschutzrecht, das Arbeitnehmerüberlassungsrecht, das Aufenthaltsrecht und insbesondere das Sozialversicherungs- sowie das Lohnsteuerrecht. Nur ausnahmsweise zählen dazu Regeln des Privatrechts, wie z.B. das Gleichbehandlungsrecht nach dem AGG oder das Recht des Persönlichkeitsrechtsschutzes.[1603] Zweitens stellt das Arbeitsrecht die rechtlichen Instrumente zur Verfügung, mit denen Unternehmen verbindlich gegenüber ihren Mitarbeitern Compliance-Regeln einführen. Auch bei der Kontrolle von Compliance-Regeln und bei der Reaktion auf Verstöße wird das Arbeitsrecht mit seinen Instrumentarien herangezogen. Insofern ist das Arbeitsrecht entscheidend für die Verfahren und die Arbeit der Compliance-Organisation im Unternehmen.

[1601] Grobys/Panzer/Mengel, Compliance Rn 2.
[1602] Aktuelle Fassung: http://www.dcgk.de/de/.
[1603] Grobys/Panzer/Mengel, Compliance Rn 3.

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