Rz. 1002

Auch im Arbeitsrecht kann unter gewissen Voraussetzungen auf Ansprüche und sonstige Rechte durch Erlassvertrag nach § 397 Abs. 1 BGB oder negatives Schuldanerkenntnis, § 397 Abs. 2 BGB, verzichtet werden. Derartige Verzichtsvereinbarungen sind vor allem in Aufhebungsverträgen und Ausgleichsquittungen zu finden, sie können aber auch vereinzelt vereinbart werden. Als isolierte Verzichtserklärung kann der bloße Umstand, dass der Verzicht ohne Gegenleistung erfolgt, nicht zur Unwirksamkeit nach § 307 Abs. 2 BGB führen. Allerdings ist das Bestimmtheitsgebot zu beachten: Verzichtet ein nicht tarifgebundener AN in einer vom AG vorformulierten Erklärung auf Rechte aus einem arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrag, muss die Erklärung erkennen lassen, dass von den tariflichen Regelungen abgewichen werden soll (BAG v. 15.12.2016 – 6 AZR 478/15).

 

Rz. 1003

Eine Vereinbarung

Zitat

"Kündigung akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt, auf Klage gegen die Kündigung wird verzichtet"

stellt eine AGB i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB dar, wenn sich ein vom Arbeitgeber zu widerlegender Anschein dafür ergibt, dass sie zur Mehrfachverwendung formuliert worden ist. Der formularmäßige Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage hält nach Inkrafttreten des SchuModG am 1.1.2002 und der dadurch erfolgten Einbeziehung des Arbeitsrechtes in die AGB-Kontrolle einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr Stand. Ohne kompensatorische Gegenleistung des Arbeitgebers stellt ein solcher Klageverzicht eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar (BAG v. 6.9.2007 – 2 AZR 722/06, NZA 2008, 219). Dagegen kann nach dieser Formulierung z.B. eine Abfindungszahlung oder die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist als eigentlich gesetzlich vorgesehen, zur Wirksamkeit eines solchen Verzichtes führen. Des Weiteren sind auch die konkreten Umstände des Verzichtsvertrages zu würdigen. Wenn der Arbeitnehmer unmittelbar nach Aushändigung der Kündigung den Verzicht zu unterschreiben hatte, kann auch hierin eine unangemessene Benachteiligung zu sehen sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge