Rz. 280
▪ | Zu den beigefügten Vollmachten vgl. Rdn 264, 217. |
▪ | Zu den Geschäftsanteilen: Wie im Gesellschaftsvertrag, vgl. Rdn 83 (§ 3 Abs. 2 des Vertrags) |
▪ | Zu III.: Zur Feststellung des Jahresabschlusses vgl. § 58e Abs. 2 GmbHG. |
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