Rz. 280

Zu den beigefügten Vollmachten vgl. Rdn 264, 217.
Zu den Geschäftsanteilen: Wie im Gesellschaftsvertrag, vgl. Rdn 83 (§ 3 Abs. 2 des Vertrags)
Zu III.: Zur Feststellung des Jahresabschlusses vgl. § 58e Abs. 2 GmbHG.

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