Rz. 545

Ist der zu kapitalisierende Betrag in der Höhe variabel (Differenzberechnung) oder beginnt der Schaden erst in der Zukunft (aufgeschobene Rente), muss dies auch zu unterschiedlicher Berechnung führen.

a) Aufgeschobene Rente

 

Rz. 546

Die nachfolgende Abbildung 1.4 (Rdn 547) zeigt, wie eine erst in 10 Jahren beginnende jährliche Rente bereits "heute" – also vor erstmaliger Fälligkeit – mit einem Betrag versehen ist, der sich zunächst bis zum ersten Fälligkeitszeitpunkt nur aufzinst und sich erst danach durch Entnahme der dann jeweils fällig werdenden Leistungen bis zum letzten Fälligkeitstermin hin schließlich auf Null abbaut. Siehe ergänzend Rdn 240.

 

Rz. 547

Abbildung 1.4: Aufgeschobene Rente

 

Rz. 548

Die Abbildung 1.5 (Rdn 549) zeigt auf, dass eine sofort einsetzende Rente ab dem 10 Jahr einen parallelen Verlauf zur aufgeschobenen Rente nimmt.

 

Rz. 549

Abbildung 1.5: Unmittelbar einsetzende Rente – Aufgeschobene Rente

b) Teil-Zeiträume

 

Rz. 550

Bleibt der für die Zukunft zu kapitalisierende Betrag nicht gleich (z.B. bei einem Unterhaltsschaden mehrerer Berechtigter, einem Verdienstausfall und daraus resultierendem Rentenminderungsschaden oder berufliche Veränderungen), ist diesen Veränderungen durch Differenzfaktoren bei der Kapitalisierung Rechnung zu tragen (siehe auch Rdn 566).

 

Rz. 551

Der gesamte Zeitraum, über den hinweg die Forderung kapitalisiert werden soll, wird dann in Teil-Zeiträume mit den jeweils hierzu gehörenden Kapitalisierungsfaktoren zerlegt. Es wird dann für jeden Teilzeitraum eine getrennte Berechnung durchgeführt.

 

Rz. 552

 

Beispiel 1.12

An den Verletzten V sollen von "heute"[440] an für einen Zeitraum von 4 Jahren Renten iHv monatlich 1.000 EUR gezahlt werden.

Nach dem 4. (also ab dem 5.) Jahr sind monatlich nur noch 500 EUR bis zum 20. Jahr zu berücksichtigen,
nach dem 20. (also ab dem 21.) für dann noch 5 Jahre monatlich 100 EUR.

Der Zinsfuß wird für den gesamten Zeitraum mit durchschnittlich 5 % angenommen.

Beachte:

Der Berechnung wird im Beispiel zur Vereinfachung nur die Zeittabelle zugrunde gelegt. Korrekturen insbesondere für vorzeitige Versterblichkeit (siehe dazu § 6 Rdn 27 ff.) bleiben damit also unberücksichtigt.

 
  Jahre ab heute Kapitalisierungsfaktor

Die Kapitalisierungsfaktoren ­betragen

(Zeittabelle [§ 6 Rdn 23], Zinsfuß 5,0 %):
4 Jahre 3,55
5 Jahre 4,33
16 Jahre 10,84
20 Jahre 12,46
25 Jahre 14,09
 

Rz. 553

 

Berechnung (mit auf 2 Kommastellen gerundeten Faktoren):

 
1. Für den ersten Zeitraum von 4 Jahren gilt ein KF von 3,55:
  12 Monate * 1.000 EUR * KF 3,55 = 42.600 EUR
2.

Der zweite Zeitraum bis zum 20. Jahr setzt sich aus zwei Zeiträumen zusammen: Zuerst der Zeitraum bis zum Ende des 4. Jahres, der bereits zuvor abgerechnet wurde, und dann der Differenzzeitraum bis zum Ende des 20. Jahres.

Hier wird nun der Faktor für den Zeitraum bis zum Ende des 20 Jahres aus der Tabelle abgelesen (= 12,46) und dann um die Wertigkeit des bereits berücksichtigten Zeitraumes von 4 Jahren (ab "heute") (= 3,55) gekürzt. Der so ermittelte Differenzfaktor für die Zeit nach dem 4. Jahr bis zum vollendeten 20. Jahr von (12,46 - 3,55 =) 8,91 ergibt den für den Differenzzeitraum gültigen Multiplikator (= Differenzfaktor):
  12 Monate * 500 EUR * KF 8,91 = 53.460 EUR

Anm.:

Falsch wäre es, einen Zeitraum von 16 Jahren (mit einem KF von 10,84) zugrunde zu legen; die Aufzinsung in der Vorfälligkeitsphase bliebe dann unberücksichtigt.[441] Siehe ergänzend § 6 Rdn 24 ff.

 
3.

Ebenso wie für den vorangegangenen Zeitraum wird nunmehr der Differenzfaktor für den letzten und dritten Zeitraum bestimmt. Die Zeiten bis zum Ende des 4. Jahres und sodann des 20. Jahres sind bereits dort berücksichtigt.

Bis zum Ende des 25. Jahres gilt von "heute" an der Faktor von 14,09. Herauszunehmen sind die bereits abgerechneten Zeiträume bis zum Ende des 20. Jahres mit einer Wertigkeit von insgesamt 12,46, die Differenz beträgt also (14,09 - 12,46 =) 1,63.

Für den letzten Zeitraum errechnet sich dann der Betrag wie folgt:
  12 Monate * 100 EUR * KF 1,63 = 1.956 EUR
4. Insgesamt ist damit für den Gesamtzeitraum von 25 Jahren zu zahlen:
  42.600 EUR + 53.460 EUR + 1.956 EUR = 98.016 EUR
[440] "Heute" bedeutet im Folgenden den Tag, an dem die Abfindungssumme verhandelt und die Kapitalisierung vorgenommen wird.
[441] Alternativ kann mit einem Abzinsungsfaktor gearbeitet werden. Siehe dazu Langenick/Vatter, Aus der Praxis für die Praxis: Die aufgeschobene Leibrente – ein Buch mit sieben Siegeln?, NZV 2005, 10 (Korrekturen NZV 2005, 406).

c) Alternative Berechnung mit Differenzbeträgen

 

Rz. 554

Alternativ könnte man auch die Stufen horizontal bilden und dann gestufte Beträge anstelle gestufter Kapitalisierungsfaktoren nutzen. Es werden der Berechnung dann Differenzbeträge (und nicht Differenzfaktoren) zu Grunde gelegt.

 

Rz. 555

Eine solche Berechnung macht in der Praxis nur Sinn, wenn es sich um fallende Beträge mit Mindestbeträgen handelt. Bei in den jeweiligen Zeitabschnitten wechselweise fallenden und steigenden Gesamtbeträgen ist diese Methode nicht sinnvoll einsetzbar.

 

Rz. 556

 

Beispiel 1.13

Wie im Beispiel 1.12 (Rdn 552)...

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