Rz. 238
Während vergangene/aufgelaufene Schadenpositionen addiert werden, wird für laufende künftige Rentenleistungen deren Barwert ermittelt, also derjenige Kapitalbetrag bestimmt, der zusammen mit dem Zinsertrag ausreicht, während einer bestimmten Zeit, oder der durchschnittlich noch zu erwartenden Lebens- oder Erwerbsdauer, die an sich geschuldete Rente zu zahlen.
Rz. 239
Die nachfolgende Abbildung (Abbildung 1.1, Rdn 240) zeigt die Alternative zwischen einerseits einer regelmäßigen jährlichen Zahlung eines Betrages von jeweils 7.000 EUR über den gesamten Zeitraum von 25 Jahren hin (nach 25 Jahren: 25 * 7.000 EUR = 175.000 EUR) und andererseits einen (mit 5 %) abgezinsten Einmalbetrag von gerundet 100.000 EUR (KF = 14,1 [5,0 %]; Zeittabelle, § 6 Rdn 23), ausgezahlt "heute" als Einmal-Kapital vor jeweiliger Fälligkeit und an Stelle der sukzessive fällig werdenden Jahresraten (siehe auch die Darstellung zu Rdn 545 ff.).
Rz. 240
Abbildung 1.1: Kapitalisierung laufender Renten
Rz. 241
Die einzelnen Berechnungsfaktoren sind nach den Besonderheiten des Falles zu schätzen, wobei die Beteiligten Prognosen zur künftigen Entwicklung der Lebensumstände des Verletzten bzw. Getöteten und der wirtschaftlichen Daten wagen müssen.[156] Letztlich ist der Kapitalbetrag unter Abwägung der beiderseitigen Interessenlagen frei auszuhandeln.
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