Rz. 109

Zum 1.10.2021 findet die zweite Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht[211] sowie dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt[212] ihren vorläufigen Abschluss. Die Diskussion um die Regulierung von Inkassodienstleistungen ist aber damit nicht zu Ende, sondern mit der gleichzeitig beschlossenen Evaluierung schon nach zwei Jahren erkennbar, dass die Streitfragen noch nicht befriedet sind.

Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.20 das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht mit einigen wenigen Änderungen aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschlossen. Nachdem der Bundesrat gegen das Gesetz am 18.12.20 keinen Einspruch eingelegt und der Bundespräsident es am 22.12.20 unterzeichnet hatte, wurde es am 30.12.20 im Bundesgesetzblatt verkündet. Noch vor seinem in Kraft treten wurde es mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, dem sogenannten Legal-Tech-Gesetz vor allem in den Anforderungen an die Hinweispflichten und den Vergütungsvereinbarungen geändert. Zugleich wurde den Rechtsanwälten mehr Freiheiten bei den Vergütungsvereinbarungen bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen gewährt, was deren Wettbewerbsstellung gegenüber Inkassodienstleistern stärkt.

[211] BGBl I 2020, 3320; BT-Drucks 19/20348 mit der Beschlussempfehlung in BT-Drucks 19/24735.
[212] BT-Drucks 19/27673 mit der Beschlussempfehlung in BT-Drucks 19/30495.

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