Betriebsrätestärkungsgesetz

Mittlerweile liegt der Entwurf eines Betriebs­räte­­stärkungsgesetzes vor. Die Rechtsposition der Betriebsräte soll im Betriebs­verfassungs­gesetz (und im Kündigungsschutzgesetz) ausgebaut und gestärkt werden. Auch das Wahlverfahren bei erstmaligen Wahlen zu einem Betriebs­rat soll vereinfacht werden. Schafft der Entwurf, was er soll?

In der Einleitung des Entwurfs liest man zur Begründung "Betriebsräte nehmen wichtige Funktionen in den Betrieben wahr. … Die in erster Linie im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelte betriebliche Mitbestimmung sieht sich jedoch auch Herausforderungen ausgesetzt." Diese Herausforderungen werden in der rückläufigen Anzahl an Betriebsräten gesehen. Zudem ist die Bundesregierung der Meinung, dass Betriebsräte zu wenig Rechte bei Fragen der Berufsbildungsmaßnahmen haben und die aufkommenden KI-Lösungen durch verstärkte Einbindung der Betriebsräte "das Vertrauen und die Akzeptanz der Beschäftigten bei der Einführung und der Anwendung von KI" stärken sollen.

Ungeachtet der Fragestellung, ob diese Annahmen richtig oder sinnvoll sind, sollen hier einige der vorgeschlagenen Maßnahmen auf den "Praxisprüfstand" gestellt werden – den "Elch-Test" für Arbeitsgesetze.

Ausweitung des sogenannten "Vereinfachten Wahlverfahrens"

Um was es geht: Das sogenannte vereinfachte Wahlverfahren für Betriebsrät...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
PM 03 2021

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Schlagworte zum Thema:  Betriebsrat, Gesetzgebung, Gesetz