2.1 Was ist die tägliche Höchstarbeitszeit?
Grundsätzlich darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten, § 3 Satz 1 ArbZG.
Rechtsgrundlagen: § 3 Satz 1 ArbZG
Weitere Informationen: Arbeitszeit, Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG
2.2 Inwiefern darf von den 8 Stunden täglich abgewichen werden?

Ausnahmen:

  • Gem. § 3 Satz 2 ArbZG kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
  • Weitere Ausnahmen können tarifvertraglich oder im Rahmen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden, siehe § 7 ArbZG.
Rechtsgrundlagen: § 3 Satz 2 ArbZG, § 7 ArbZG
Weitere Informationen: Arbeitszeit, Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG

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