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BVV-Änderungen 2027

Elektronische Entgeltunterlagen ab 2027: So setzen Sie die neue BVV-Pflicht rechtzeitig um


Personio

Die Betriebsprüfung steht vor der Tür. Der Prüfer fordert die Unterlagen einer Werkstudentin an. Der Arbeitsvertrag liegt im HR-System, die Immatrikulationsbescheinigung im E-Mail-Postfach und weitere Nachweise auf einem Netzlaufwerk. Was heute noch zu hektischer Sucharbeit führt, kann ab 2027 bei einer Betriebsprüfung zum echten Risiko werden.

Denn mit dem 1. Januar 2027 endet die Übergangszeit: Arbeitgeber müssen prüfungsrelevante Entgeltunterlagen elektronisch, strukturiert und jederzeit verfügbar führen. Papierarchive und Mischlösungen reichen dann nicht mehr aus.

Was sich ab 2027 konkret ändert

Die neue Pflicht bedeutet weit mehr als das Scannen von Dokumenten. Künftig müssen Unterlagen so abgelegt sein, dass Prüfer:innen den Zusammenhang zwischen Vereinbarung, Status und Abrechnung unmittelbar nachvollziehen können. Entscheidend ist nicht mehr nur, ob ein Dokument vorhanden ist, sondern warum ein bestimmter Betrag abgerechnet wurde.

Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die der Sozialversicherungsprüfung unterliegen. Eine Befreiung von der elektronischen Führung der Unterlagen wird ab 2027 nicht mehr möglich sein.

Die größte Herausforderung: Datenqualität statt Dokumentenablage

Viele Unternehmen verfügen bereits über digitale Dokumente. Doch PDFs allein schaffen noch keine Rechtssicherheit. Gefordert sind klare Strukturen und Prozesse. Nur so lassen sich Unterlagen schnell finden und für Prüfungen bereitstellen. Besonders bei Sonderfällen wie Werkstudent:innen, Elternzeit oder variablen Vergütungen erwarten Prüfer:innen eine lückenlose Nachweiskette.

Vom Dokument zum digitalen Nachweis

Damit Dokumente ab 2027 als prüfungssichere Nachweise gelten, braucht es klare Regeln für Erfassung, Benennung und Ablage. Entscheidend ist, dass Informationen nachvollziehbar dokumentiert und jederzeit verfügbar sind. 

Die gute Nachricht: Altbestände müssen nicht rückwirkend digitalisiert werden. Die Pflicht gilt nur für Unterlagen ab dem 1. Januar 2027. Dennoch sollten Unternehmen ihre Dokumentenablage und Prozesse schon heute überprüfen. 

Besonders wichtig ist die enge Zusammenarbeit zwischen HR und Lohnabrechnung. Erst wenn Verträge, Statusänderungen, Sozialversicherungsmeldungen und Entgeltdaten zusammengeführt werden, entsteht eine prüfungssichere Dokumentation.

Warum sich frühes Handeln auszahlt

2027 kommt schneller als gedacht. Wer schon heute auf digitale Personalakten, klare Prozesse und eine strukturierte Dokumentation setzt, legt den Grundstein für eine prüfungssichere Dokumentation und geht der nächsten Betriebsprüfung deutlich entspannter entgegen.

Welche Unterlagen betroffen sind, welche Anforderungen die BVV konkret stellt und wie Sie Ihre Organisation Schritt für Schritt auf die digitale Betriebsprüfung vorbereiten, erfahren Sie im ausführlichen Leitfaden von Personio.

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Schlagworte zum Thema:  Betriebsprüfung