Kurzbeschreibung

Allgemeingültiges Muster für ein qualifizierte Zwischenzeugnis in Form eines Grundgerüsts mit der Option, die individuell auf den Mitarbeiter zugeschnittenen Angaben einzutragen.

Vorbemerkung

Das qualifizierte Zwischenzeugnis enthält außer Angaben über Art und Beginn des Beschäftigungsverhältnisses Ausführungen über die Führung und Leistung des Arbeitnehmers. In einem qualifizierten Zeugnis sollen die Führung und die Leistungen während der gesamten bisherigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beurteilt werden.

Hinweis

Für ein Zwischenzeugnis muss ein Ausstellungsgrund vorliegen. Dass der Arbeitnehmer schon lange im Betrieb arbeitet und bislang noch kein Zeugnis erhalten hat, reicht hierfür nicht. Ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis liegt z.B. vor bei Wechsel des Vorgesetzten, bei längerer Unterbrechung oder Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. wegen Elternzeit), wenn der Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs oder Unternehmens die Stelle wechselt oder sich anderweitig bewerben möchte. Der Arbeitnehmer muss den Ausstellungsgrund angeben, wenn er das Zeugnis beantragt. Liegt kein Ausstellungsgrund vor, kann die Zeugniserteilung verweigert werden.

Für welche Beschäftigtengruppen kann dieses Musterzeugnis genutzt werden?

Voraussetzung für den Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses ist ein Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder den zeitlichen Umfang kommt es dabei nicht an. Die Anforderungen an Inhalt und Aufbau unterscheiden sich hier nicht.

Neben der Zeugniserteilung für eine reguläre Vollzeitbeschäftigung kann dieses Vertragsmuster daher u.a. auch für folgende Personengruppen und Arbeitsverhältnisse genutzt werden:

  • Teilzeitkräfte sowie befristet Beschäftigte
  • Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, z.B. Saisonarbeitskräfte[1]
  • Midijob
  • Auszubildende
  • Werkstudenten, dual Studierende und Praktikanten
  • Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden
  • Aushilfskräfte
  • Mitarbeiter in Elternzeit
  • In Privathaushalten beschäftige Personen, z.B. Haushaltshilfen


Nicht geeignet ist dieses Muster hingegen in folgenden Fällen:

  • Freie Mitarbeiter, sofern diese nicht "feste Freie" sind
  • Leiharbeitnehmer: Im Verhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer, da hier der Zeugnisanspruch gegen den Verleiher besteht
  • Prozessbeschäftigung[2]
[1] Man kann auch schon nach wenigen Wochen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis haben. Entscheidend ist immer die Antwort auf die Frage, ob aufgrund der Gesamtumstände überhaupt eine Beurteilung von Leistung und Verhalten des Beschäftigten möglich ist; wenn diese Frage mit "ja" beantworten werden kann, gibt es einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Je kürzer das Arbeitsverhältnis war, desto schwieriger wird das zwar, der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis setzt aber keinesfalls eine Mindestdauer von 6 Monaten voraus.
[2] Eine Prozessbeschäftigung ist kein reguläres Arbeitsverhältnis und wird im Zeugnis daher auch nicht erwähnt.

Muster qualifiziertes Arbeitszeugnis

Firma[1]

Zwischenzeugnis

Herr/Frau ....................[2] ist seit dem ............... in unserem Betrieb als .................... tätig.

(Unternehmensbeschreibung)

Sein/ihr Aufgabengebiet umfasst in der Hauptsache ............................ Daneben arbeitet er/sie ...........................

Zu seinem/ihrem Tätigkeitsbereich zählt insbesondere die eigenverantwortliche Bearbeitung von ....................[3]

Herr/Frau .................... verfügt über.............................. (Beurteilung von Fachwissen, ggf. Weiterbildung[4], Auffassungsgabe, Leistungsbereitschaft[5], Belastbarkeit, Arbeitsweise, Zuverlässigkeit, Arbeitsergebnis, ggf. Führungsleistung[6], zusammenfassende Leistungsbeurteilung und Verhalten)

.............................. (Schlussformel[7])

........................................ ........................................
Ort, Datum

Unterschrift[8]

(Angabe der Funktionsbezeichnung)
   
[1] Das Zeugnis muss auf Geschäftspapier ausgestellt werden, wenn der Arbeitgeber Geschäftspapier besitzt und dieses im Geschäftsverkehr verwendet.
[2] Anschrift und Geburtsdatum des Mitarbeiters sind nur mit Einverständnis des Mitarbeiters aufzunehmen.
[3] Die Art der Beschäftigung ist so vollständig und exakt anzugeben, dass sich ein Dritter hierüber ein Bild machen kann. Alle wesentlichen Arbeiten und Tätigkeiten müssen konkret beschrieben werden. Die Angabe der Berufsbezeichnung oder der internen Funktion reicht nicht aus. Wenn der Mitarbeiter an mehreren Arbeitsplätzen im Betrieb oder Unternehmen tätig ist, ist dies in einem einheitlichen Zeugnis zusammenzufassen.
[4] Die Bewertung der Weiterbildung ist optional.
[5] Nur bei Auszubildenden, Diplomanden, Bacheloranden, Masterand, Dual Studierenden, Praktikanten, Werkstudenten und Trainees wird nach der Leistungsbereitschaft auch die Lernbereitschaft beurteilt.
[6] Die Führungsleistung wird nur bei Führungskräften beurteilt.
[7] Auf eine Schlussformel, mit der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für seine Arbeit dankt und ihm für ...

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