Kurzbeschreibung

Allgemeingültiges Muster für ein qualifizierte Arbeitszeugnis in Form eines Grundgerüsts mit der Option, die individuell auf den Mitarbeiter zugeschnittenen Angaben einzutragen.

Vorbemerkung

Das qualifizierte Zeugnis enthält außer Angaben über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Ausführungen über die Führung und Leistung des Arbeitnehmers. Dabei sollen die Führung und die Leistungen während der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beurteilt werden.

Für welche Beschäftigtengruppen kann dieses Musterzeugnis genutzt werden?

Voraussetzung für den Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses ist ein Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder den zeitlichen Umfang kommt es dabei nicht an. Die Anforderungen an Inhalt und Aufbau unterscheiden sich hier nicht.

Neben der Zeugniserteilung für eine reguläre Vollzeitbeschäftigung kann dieses Vertragsmuster daher u.a. auch für folgende Personengruppen und Arbeitsverhältnisse genutzt werden:

  • Teilzeitkräfte sowie befristet Beschäftigte
  • Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, z.B. Saisonarbeitskräfte[1]
  • Midijob
  • Auszubildende
  • Werkstudenten, dual Studierende und Praktikanten
  • Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden
  • Aushilfskräfte
  • Mitarbeiter in Elternzeit
  • In Privathaushalten beschäftige Personen, z.B. Haushaltshilfen


Nicht geeignet ist dieses Muster hingegen in folgenden Fällen:

  • Freie Mitarbeiter, sofern diese nicht "feste Freie" sind
  • Leiharbeitnehmer: Im Verhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer, da hier der Zeugnisanspruch gegen den Verleiher besteht
  • Prozessbeschäftigung[2]
[1] Man kann auch schon nach wenigen Wochen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis haben. Entscheidend ist immer die Antwort auf die Frage, ob aufgrund der Gesamtumstände überhaupt eine Beurteilung von Leistung und Verhalten des Beschäftigten möglich ist; wenn diese Frage mit "ja" beantwortet werden kann, gibt es einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Je kürzer das Arbeitsverhältnis war, desto schwieriger wird das zwar, der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis setzt aber keinesfalls eine Mindestdauer von 6 Monaten voraus.
[2] Eine Prozessbeschäftigung ist kein reguläres Arbeitsverhältnis und wird im Zeugnis daher auch nicht erwähnt.

Muster qualifiziertes Arbeitszeugnis

Firma[1]

Zeugnis

Alternativ

Arbeitszeugnis

Herr/Frau ....................[2] war vom ............... bis zum ............... in unserem Betrieb als .................... tätig.

(Unternehmensbeschreibung)

Sein/ihr Aufgabengebiet umfasste zunächst in der Hauptsache ............................ Daneben arbeitete er/sie ...........................

Zu seinem/ihrem Tätigkeitsbereich zählte insbesondere die eigenverantwortliche Bearbeitung von .............................[3]

Herr/Frau .................... verfügt über.............................. (Beurteilung von Fachwissen, ggf. Weiterbildung[4], Auffassungsgabe, Leistungsbereitschaft[5], Belastbarkeit, Arbeitsweise, Zuverlässigkeit, Arbeitsergebnis, ggf. Führungsleistung[6], zusammenfassende Leistungsbeurteilung und Verhalten)

.............................. (Schlussformel[7])

........................................ ........................................
Ort, Datum[8]

Unterschrift[9]

(Angabe der Funktionsbezeichnung)
   
[1] Das Zeugnis muss auf Geschäftspapier ausgestellt werden, wenn der Arbeitgeber Geschäftspapier besitzt und dieses im Geschäftsverkehr verwendet.
[2] Anschrift und Geburtsdatum des Mitarbeiters sind nur mit Einverständnis des Mitarbeiters aufzunehmen.
[3] Die Art der Beschäftigung ist so vollständig und exakt anzugeben, dass sich ein Dritter hierüber ein Bild machen kann. Alle wesentlichen Arbeiten und Tätigkeiten müssen konkret beschrieben werden. Die Angabe der Berufsbezeichnung oder der internen Funktion reicht nicht aus. Wenn der Mitarbeiter an mehreren Arbeitsplätzen im Betrieb oder Unternehmen tätig war, ist dies in einem einheitlichen Zeugnis zusammenzufassen.
[4] Die Bewertung der Weiterbildung ist optional.
[5] Nur bei Auszubildenden, Diplomanden, Bacheloranden, Masterand, Dual Studierenden, Praktikanten, Werkstudenten und Trainees wird nach der Leistungsbereitschaft auch die Lernbereitschaft beurteilt.
[6] Die Führungsleistung wird nur bei Führungskräften beurteilt.
[7] Auf eine Schlussformel, mit der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für seine Arbeit dankt und ihm für die weitere berufliche Zukunft alles Gute wünscht, besteht kein Anspruch. Sie wird jedoch häufig verwendet, um die Wertschätzung eines Mitarbeiters besonders herauszustellen.
[8] Hier wird das Datum der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angegeben, auch wenn das Arbeitszeugnis vor oder nach der rechtlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt wurde.
[9] Das Zeugnis muss eigenhändig unterschrieben sein. Weder ein Unterschriftsstempel noch eine eingescannte Unterschrift oder digitale Signatur ist zulässig.

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